AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von unscaled Media für Aufträge zu Medienproduktion, Filmproduktionen und journalistische oder allgemein kreative Arbeiten.

Präambel
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber oder Lieferanten und unscaled Media. Eine ausdrückliche Bezugnahme auf diese Geschäftsbedingungen ist nicht erforderlich. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Lieferanten wird hiermit ausdrücklich widersprochen, soweit diese den nachfolgenden Geschäftsbedingungen widersprechen.

1. LEISTUNGSERBRINGUNG

Der Auftraggeber gibt die Aufgabenstellung vor, auf deren Grundlage die Planung zur Erfüllung dieser Aufgabe erfolgt. Unscaled Media kann daraufhin ein schriftliches Konzept erstellen. Soweit die Vertragsparteien nicht etwas anderes vereinbart haben, sind schriftliche Konzepte zu vergüten. Werden schriftliche Konzepte im Zuge einer Vertragsanbahnung erstellt, so sind diese auch dann zu vergüten, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, soweit nichts anderes vereinbart ist.  Im vertraglich vereinbarten Preis sind alle Herstellungskosten, einschließlich einer Masterkopie, sowie die Rechteeinräumung am Filmwerk bzw. journalistischem, kreativem Werk wie z.B. Text, Konzept, Beitrag oder Treatment in dem gemäß Punkt 8 „Urheberrechte, Verwertungsrechte“ vorgesehenen Umfang enthalten.

 

2. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Unscaled Media bei der Produktion mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mittel unentgeltlich zu unterstützen. Insbesondere sind alle zur Produktion notwendigen Informationen für die Unscaled Media und seine Mitarbeiter zugänglich zu machen. Ist die Benutzung von Räumen des Auftraggebers zur Durchführung des Auftrags notwendig, hat der Auftraggeber Unscaled Media und seinen Mitarbeitern den Zugang zu diesen Räumen zu gewährleisten. Spätestens mit schriftlicher Auftragserteilung ist Unscaled Media ein im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags entscheidungsbefugter Ansprechpartner zu nennen. Dieser Ansprechpartner ist insbesondere berechtigt, rechtswirksame Erklärungen zu etwaigen Produktionserweiterungen, Änderungen des Produktionsziels oder der Produktionstermine und daraus resultierenden etwaigen Mehraufwand abzugeben.

 

 

3. KOSTEN

Die von Unscaled Media im Angebot genannten oder vereinbarten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe und einem etwaigen schriftlichen Konzept zu Grunde gelegten Auftragsdaten nach Ziffer 1 unverändert bleiben.

Unsere Preisangaben sind in Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Änderungen von Inhalt und Umfang der Produktion zu verlangen. Dies gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile.

Sofern Änderungen zu einer zeitlichen Verzögerung oder zu einem Mehraufwand führen oder bereits erbrachte Vorleistungen nutzlos machen und das jeweils nicht nur unerheblich ist, unterrichtet Unscaled Media den unter Punkt 2 genannten entscheidungsbefugten Ansprechpartner über das voraussichtliche Maß der Verzögerung und des Mehraufwands.

Finden die Vertragsparteien daraufhin nicht zu einer angemessenen Anpassung dieses Vertrags, ist Unscaled Media berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen. Über alle Leistungsänderungen ist vor Beginn der Ausführung eine schriftliche Zusatzvereinbarung zu treffen, in der insbesondere zusätzliche Vergütungen und Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.

Für die Produktion belaufen sich die Kosten auf den im Vertrag oder Auftrag genannten Betrag zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Honorar sind nicht eingeschlossen (falls nicht ausdrücklich aufgelistet):Vervielfältigungen, Etwaige Fremdsprachenversionen, Reisekosten: Die Reisen sind im Vorhinein mit dem Auftraggeber abzustimmen.Die Reisekosten werden nach den steuerlichen Sätzen abgerechnet. Normwandlungen von deutschen auf internationale Fernsehstandards (NTSC, SECAM). Musikrechte (Gema- und Verlagsgebühren)Lizenzkosten für z.B. Fotos.

 

4. LIEFERZEITEN, TERMINE UND ABNAHME

Alle von Unscaled Media angegebenen Lieferzeiten und Termine sind unverbindlich, es sei denn sie werden von Unscaled Media ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. Unscaled Media bemüht sich alle Termine bestmöglich einzuhalten. Wartet Unscaled Media auf eine Mitwirkung oder Information seitens des Auftraggebers oder ist die Durchführung des Auftrags aufgrund höherer Gewalt oder wegen eines Streiks oder einer Aussperrung beim Auftraggeber oder sonstigen, seitens Unscaled Media unverschuldeten Umständen behindert, gelten die Lieferzeiten und Termine um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung als verlängert. Unscaled Media teilt dem Auftraggeber unverzüglich die Behinderung mit.

Nach Durchführung des Auftrags findet eine Abnahme statt. Hat der Auftraggeber nach der Abnahme noch Änderungswünsche wird ein etwaiger Mehraufwand für diese Änderungen wird gemäß Ziff. 3 zusätzlich berechnet.

 

 

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Zahlungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind, soweit nicht anders vereinbart, spätestens binnen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten. Ein Abzug von Skonto wird nicht gesattet. Eventuelle Rechnungsreklamationen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung vorzubringen.Wird ein Zahlungsziel vereinbart, garantiert der Kunde das Eintreffen der Zahlung bei Unscaled Media bis zum Tag des Ablaufs des Zahlungsziels.

 

 

7. LIEFERANTENVEREINBARUNGEN

Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen ist, erfolgt die Begleichung der Lieferantenrechnungen nach Wahl der Unscaled Media innerhalb von 14 Kalendertagen, gerechnet ab Rechnungserhalt ohne Abzug. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung.

 

 

8. URHEBER-, NUTZUNGS- UND VERWERTUNGSRECHTE

Bis zur Erfüllung sämtlicher sich aus dem Vertrag ergebender Ansprüche, bleiben die von Unscaled Media erbrachten (Teil-) Leistungen im Eigentum von Unscaled Media (Eigentumsvorbehalt). Danach stehen dem Auftraggeber die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den erbrachten Leistungen zu.Im Zuge der Überlassung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an von Dritten bezogenen Bildern oder Musikstücke, wird der Auftraggeber von Unscaled Media über den Umfang des Nutzungs- und Verwertungsrechts informiert. Vom Zeitpunkt der Überlassung dieser Nutzungs- und Verwertungsrechte haftet ausschließlich der Auftraggeber für eventuelle Nutzungsrechtsverletzungen. Der Auftraggeber stellt Unscaled Media insoweit von jedweder Inanspruchnahme frei.Von Unscaled Media gelieferte Filme, Bilder, Grafiken und/oder Texte sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Vertragspartner für die Vereinbarungsdauer und vereinbarten Zwecke zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch Unscaled Media gestattet.

 

GEWÄHRLEISTUNG, VERSICHERUNG UND VERTRAULICHKEIT

9. Gewährleistung Der Auftraggeber hat Unscaled Media auftretende Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistung von Unscaled Media richtet sich nach den Regeln des BGB über den Werkvertrag.

10. Versicherung Der Auftraggeber hat für alle an Unscaled Media übergebenen Gegenstände ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten. Eine Versicherung für diese Gegenstände durch die Unscaled Media erfolgt nicht.

11. Vertraulichkeit Beide Vertragsparteien sind zur Vertraulichkeit über die in Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags erhaltenen Informationen verpflichtet, soweit diese nicht bereits veröffentlicht sind. Dies gilt auch für Mitarbeiter oder sonst eingeschaltete Dritte.

 

 

12. SONSTIGE VEREINBARUNGEN

Unscaled Media ist berechtigt, für den Auftraggeber erbrachte Leistungen als Referenz anzugeben und den Auftraggeber in seiner Referenzliste zu führen.Unscaled Media hat das Recht die fertige Produktion zu Demonstrationszwecken einzusetzen.

 

13. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

Erfüllungsort der gegenseitig geschuldeten Leistungen ist der Sitz des Auftraggebers.

 

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